Die Behandlung der „überaktiven Blase“ mittels Botox-Injektionstherapie bei fehlender Wirkung einer medikamentösen Therapie bzw. bei gravierenden Nebenwirkung einer solchen ist ein seit vielen Jahren etabliertes Verfahren und seit 2013 hierfür auch offiziell zugelassen. Leider kam es in letzter Zeit vermehrt zu Problemen bei der Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen …