Aktuelle Informationen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Aktuelle Informationen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Liebe Patientinnen und Patienten,

entsprechend den neuen gesetzlichen Regelungen durch das sog. Terminservice- und versorgungsgesetz (TSVG) bieten wir ab sofort (September 2019) folgende freie Sprechstundenzeiten an:

Montags und Mittwochs jeweils von 9:30 -11:00 und Freitags von 10:00 - 12:00

In diesen Zeiten kann sich Jeder bei uns ohne vorherige Terminvereinbarung vorstellen. Dabei kann es natürlich zu längeren Wartezeiten kommen und - da wir nie einschätzen können, wie viele Patienten in dieser Zeit kommen - kann es natürlich auch passieren, dass die Kapazität der Sprechstunde erschöpft ist und wir Sie dann, so leid es uns tut, an einen anderen Tag verweisen müssen, wo Sie nochmals ihr Glück versuchen können.
Leider können wir durch diese neuen gesetzlichen Vorschriften unser bisheriges Einbestellungssystem, in dem wir in dringlichen Fällen auch kurzfristigen Termine außerhalb bzw. parallel zur Terminsprechstunde anboten, nicht mehr aufrecht erhalten.

Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn Ihnen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen sollten. Aber wir müssen uns an diese, von der Politik erstellten gesetzlichen Regelungen halten. Und auch unsere Kapazitäten sind irgendwann erschöpft.

Außerhalb der Sprechstundenzeiten wenden Sie sich bitte, wie bisher auch, an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung und der Telefonnummer 116117.
In akuten Notfällen steht Ihnen selbstverständlich weiterhin die Notaufnahme des Krankenhauses in Mallersdorf zur Verfügung.

Ihr Praxisteam

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